Wir weisen noch einmal darauf hin, dass ab dem 01.01.2017 die sogenannte GoBD-Verordnung in Kraft tritt, nach der durch Registrierkassen erstellte Kassenbelege vollständig und unveränderbar, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren sind. Näheres zur GoBD gibt es u.a. hier.

Außerdem müssen Registrierkassen künftig mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, d.h. Einzelhändler müssen ihre vorhandenen Registrierkassen evtl. nachrüsten oder nicht nachrüstbare Kassen ersetzen. Die neuen Regelungen sollen ab 2020 gelten.

Für moderne Registrierkassen, die den aktuellen Anforderungen bereits entsprechen, gilt eine Übergangsregelung bis Ende 2022.

Ein Merkblatt zum Thema Registrierkasse kann bei uns angefordert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf!