Die gestrige Abstimmung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer hat für die Fahrradbranche ein erfreuliches Ergebnis gebracht!

Wie Sie den Veröffentlichungen auch auf der Internetseite derBundesregierung und dem unterhalb beigefügtenfügten Dokument „Beschluss v. 15. April 2020“ entnehmen können, dürfen u.a. Fahrradlädenunabhängig von der Ladenflächeab dem 20. April 2020 wieder öffnen! Dies ist sicherlich auch ein sehr gutes und positives Ergebnis der gemeinsamen Initiative der Verbände der Fahrradwirtschaft in den letzten Wochen.

(Hinweis: In Bayern dürfen die Fahrradgeschäfte erst ab dem 27. April wieder öffnen!)

https://www.bundesregierung.de

Beschluss v. 15.April 2020

Auszug aus dem Beschluss:

  1. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur

Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:

  • alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
  • sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.