Der VDZ begrüßt gleich drei neue Fördermitglieder, die uns als Branchenverband des Deutschen Fahrradfachhandels unterstützen!

Wir sagen „Herzlich willkommen“ und freuen uns auf ein gutes Zusammenwirken!!!

              

 

Düperthal:

Smarte Sicherheitsschränke: Sicheres Lagern und Laden von Lithium-Ionen Batterien

Lithium-Ionen-Batterien sind fester Bestandteil im Alltag und bei guten Fertigungsstandards sowie beim sachgerechten Handling eine ebenso ausreichend sichere Technologie. Jedoch stellt der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien auch ein schwierig abzuschätzendes Risiko dar. Denn neue Erkenntnisse und die schnell voranschreitende Entwicklung sorgen inzwischen für die Notwendigkeit, Maßnahmen zum vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz kontinuierlich zu überprüfen, bei Bedarf neu zu bewerten und dem Stand der Technik anzupassen.

Der Hintergrund:
Lithium-Ionen-Batterien gelten im regulären Betrieb als relativ sicher, sind aber unter anderem nicht für Temperaturen über 60°C ausgelegt.

Mit steigender Temperatur reagieren Lithium-Ionen-Batterien mit Druckaufbau in der Zelle, intensivem Austritt brennbarer Gase, Zellenbrand, bis hin zum explosionsartigen Abbrennen der Batterie (Thermal Runaway). Die Gefahren resultieren unter anderem aus Defiziten in der Herstellung oder dem unsachgemäßen Umgang mit dem Speichermedium. Ein weiteres Risiko entsteht, wenn z. B. durch thermische Belastung, die jeweiligen Inhaltsstoffe freigesetzt werden. Nach Angaben der technischen Datenblätter der Hersteller können z. B. ätzende, giftige, karzinogene, aber auch brennbare Gefahrstoffe austreten. Entsprechend sind zur Früherkennung präventive Maßnahmen zum Brandschutz wichtige Bausteine für die Gewährleistung sicherer Arbeitsumgebungen.

Rechtliche Anforderungen
Im Moment gibt es keine rechtlich spezifischen Vorgaben von seitens Gesetzgeber zum Handling, Lagern und Laden von Lithium-Ionen-Batterien. Jedoch haben die Sachversicherer des VdS, Tochtergesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sowie FM Global erste Merkblätter für ihre Versicherungsnehmer veröffentlicht. Speziell in dem GDV-Merkblatt VdS 3103:2019-06 werden für den Umgang mit Lithium-Batterien nützliche Hilfestellungen beschrieben. So wird u. a. als bauliche Anforderung auf die Lagerung in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90, T90, Typ90) hingewiesen.
Auch die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren und des deutschen Feuerwehrverbandes haben eine Risikoeinschätzung zu Lithium-Ionen Speichermedien publiziert – die wichtigsten Punkte:
Bei Bränden von Lithium-Ionen-Speichermedien wird als Löschmittel der Wahl Wasser empfohlen
Möglichst frühzeitige und ausreichend lange Kühlung des Speichermediums kann das thermische Durchgehen (thermal runaway) verhindern. Die Löschmittel Metallbrandpulver, Sand, ABC-Pulver oder CO2 erzielen nach derzeitigen Erkenntnissen keinen ausreichenden Kühleffekt.

Prävention auf dem Stand der Technik: Sicherheitsschränke BATTERY line
In Schränken der BATTERY line sind die eingelagerten Batterien vor äußeren thermischen Einflüssen, z. B. Feuerentstehung außerhalb des Sicherheitsschranks, abgeschirmt und gelten durch ihre Prüfung nach DIN EN 14470-1 bzw. DIN EN 1363-1 und der resultierenden Klassifizierung Typ 90 als feuerbeständig abgetrennter Bereich (Brandabschnitt) bzw. gemäß TRGS 510 als Lagerabschnitt.

Ein Novum: BATTERY line Schränke sind zusätzlich speziell für die hohen Anforderungen zum sicheren Lagern und Laden von Lithium-Ionen-Batterien konstruiert. Denn bei einer Fehlfunktion können sich Lithium-Ionen-Batterien selbst entzünden und die thermische Belastung bzw. Brand entsteht dann im Schrankinneren. Bei diesem Szenario schließen die Schranktüren automatisch und ein spezieller Mechanismus verriegelt die Türen, um ein Öffnen durch Personen und eine dadurch mögliche Rauchgasexplosion (Backdraft) zu verhindern. Nur autorisierte Experten, z. B. Feuerwehr, können in diesem Fall die Türen entriegeln.
Bei Entstehung eines Brandes wird entsprechend verhindert, dass es zu unkontrollierbaren Bränden sowie Explosionen und in Folge verstärkt zu Personen- und Sachschäden kommt.

Mit der Klassifizierung Typ 90 nach DIN EN 14470-1 bzw. DIN EN 1363-1 und dem vom unabhängigen Fraunhofer Institut geprüften explosionsartigen Abbrennen der Batterien im Schrankinnenraum, ist die BATTERY line ein geprüfter Brand- und Lagerabschnitt gem. den Anforderungen der TRGS 510 und bietet 2-fachen Brandschutz – genügend Zeit zur Evakuierung und Puffer für die Brandbekämpfung.

Sicheres Laden im Sicherheitsschrank
Die Modelle BATTERY station sind zusätzlich mit Schuko-Steckdosen und einer abgesicherten Spannungsversorgung für Ladegeräte steckerfertig vorbereitet. Über das vorbereitete Lüftungssystem der BATTERY line, kann die durch das Laden entstehende Wärmeenergie zudem sicher abgeführt werden.

Früherkennung durch intelligente Technologie
Der Erfolg eines Löschangriffs ist im Wesentlichen davon abhängig, dass in einer möglichst frühen Brandphase die Feuerwehr vor Ort ist. Für die Lagerung und Nutzung von Lithium-Ionen-Batterien ist daher eine flächendeckende Früherkennung und automatische Weiterleitung von thermischen Ereignissen, z. B. Brände, nahezu unverzichtbar.

Mit Smart Box und Smart Control mit Touchdisplay ist es daher empfehlenswert zusätzlich intelligente Assistenzsysteme als Frühwarnsystem zur Erkennung thermischer Ereignisse im Schrankinneren einzusetzen. Dies ist ein wichtiger Baustein beim präventiven Risikomanagement, um beispielsweise die Anforderungen des VdS 3103:2019-06 für die Lagerung von Lithium-Batterien der Kategorie mittlere Leistung zu erfüllen. Mit dem Betreiben der Kombination Sicherheitsschrank und Assistenzsystem, können bei Brandfall im Schrank, z. B. über potentialfreie Kontakte, direkt die Notsignale an die Brandmeldeanlage (BMA) gesendet werden.

Rechtliche und versicherungsrechtliche Anforderungen
Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber im gewerblichen Bereich, dass Gefahren, die von technischen Einrichtungen und Geräten ausgehen können, zu beurteilen und daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik umzusetzen sind. Die BATTERY line und die zusätzlichen Optionen zur Brandfrüherkennung gewährleisten nachhaltige Sicherheit. Die dadurch entstandene Gefahreneindämmung bei Selbstentzündung der Batterien, kann als Stand der Technik bei Verhandlungen mit Versicherungen einfließen. Der Einsatz der BATTERY line unterstützt zusätzlich dabei, allgemein rechtliche Vorgaben sowie die Richtlinien des VdS und von FM Global zur Schadensverhütung bei Lithium-Ionen-Batterien zu erfüllen.

Kontakt:
DÜPERTHAL Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG
Frankenstraße 3
63791 Karlstein
Fon: +49 6188 9139-0
info@dueperthal.com
www.dueperthal.com
www.batterien-lagern.de


 

DEKRA:

Kostenvoranschlag vs. Schadengutachten

DEKRA Expertentipp

Wer ein beschädigtes Fahrrad hat und damit in die Werkstatt kommt, stellt meistens als erstes die Frage: „Was wird die Reparatur ungefähr kosten?“ Als Antwort ist eine grobe mündliche Einschätzung des Reparaturaufwands dabei oft nicht genug. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, etwa nach einem Verkehrsunfall. Meist wird dann ein Kostenvoranschlag erstellt, anschließend folgt die Reparatur. Was viele Zweirad-Fachwerkstätten schon erlebt haben: Am Ende kürzen Versicherungen bestimmte Rechnungspositionen, weil sie einzelne Arbeitsschritte oder verbaute Teile nicht anerkennen.

Was beim Unfallschaden am Pkw gang und gäbe ist, wird deshalb zunehmend auch im Fahrradbereich normal: das Schadengutachten eines neutralen Sachverständigen. Besonders bei Pedelecs und generell bei Rädern im oberen Preissegment ist das Schadengutachten ein immer relevanteres Thema – gerade als Grundlage für die Regulierung von Unfallschäden durch Versicherungen. In einem Haftpflichtfall gilt beim Fahrrad wie beim Pkw: Der Geschädigte hat das Recht, den Sachverständigen frei auszuwählen. Die Kosten für das Gutachten trägt dann die Versicherung des Unfallverursachers.

„Reparaturbetrieben ist in solchen Fällen unbedingt zu raten, ihre Kunden auf das Recht der freien Wahl des Sachverständigen hinzuweisen und ihnen ein Schadengutachten zu empfehlen“, sagt DEKRA Fahrradexperte Tilo Eilers. „Wenn kein Schadengutachten, sondern nur ein Kostenvoranschlag erstellt wird, kann sich der Betrieb in die Bredouille bringen und Geld verlieren, obwohl es gar keine Rechtsbeziehung zwischen ihm und dem Versicherer gibt.“

Ein neutrales Schadengutachten ist dem Kostenvoranschlag der Werkstatt in einem entscheidenden Punkt überlegen: Die Beschädigung ist von einem unabhängigen Sachverständigen untersucht, genau beschrieben und bewertet worden. In der Regel wird der Reparaturumfang, den ein solches Gutachten feststellt, von Versicherern akzeptiert. Alle Beteiligten haben mit dem Gutachten Sicherheit: Der Schadenumfang ist unstrittig, was die Schadenabwicklung oft enorm vereinfacht.

Die Sachverständigenorganisation DEKRA, schon seit vielen Jahren in Deutschland bei Schadengutachten im Automobilbereich führend, hat sich in den letzten Jahren auch im Fahrradbereich umfassend aufgestellt. „Der Boom in Sachen Zweirad – zum Teil in sehr hochpreisigen Marktsegmenten – hatte dazu geführt, dass immer öfter Nachfragen auch zum Thema Schadengutachten an Fahrrädern und Pedelecs auf uns zukamen“, so Marcel Ott, Leiter Produktmanagement Schadengutachten bei der DEKRA Automobil GmbH. „Innerhalb weniger Jahre haben wir, aufbauend auf der Kompetenz einiger spezialisierter Kollegen, ein flächendeckendes Netz an Fahrrad-Sachverständigen geknüpft. Heute finden Sie bei Bedarf in jeder unserer 75 Niederlassungen bundesweit Spezialistinnen und Spezialisten für Fahrrad- und Pedelec-Schadengutachten.“ Insgesamt rund 360 solcher spezialisierten Fahrrad-Sachverständigen sind in Deutschland bei DEKRA im Einsatz.

Beim Aufbau dieses Netzes spielte das Thema Aus- und Weiterbildung, das auch anderweitig bei DEKRA absolute Priorität genießt, eine besonders bedeutende Rolle. „Neben den fachlichen Vorgaben für Fahrrad-Schadengutachten war die Erarbeitung eines eigenen Ausbildungskonzepts ein wichtiger Meilenstein“, so Marcel Ott. „Es war eine große Kraftanstrengung, uns in so kurzer Zeit so professionell für dieses Thema aufzustellen, aber der Erfolg mit mehreren tausend Dienstleistungen im Bereich Fahrradgutachten gibt uns Recht.“ Egal ob Kinderfahrrad, Pedelec, ambitioniertes Hobbyrennrad oder -mountainbike – oder auch eine Profimaschine aus hochwertigen Materialien: Auf die neutrale Expertise der DEKRA Sachverständigen im Schadenfall können sich Fahrradbesitzer, Händler und Versicherer gleichermaßen verlassen.

Weitere Informationen unter: dekra.de/ebike-services oder auf der EUROBIKE 2022 am DEKRA Messestand in Halle 8!

 


 

global office – Ortenau:

Menschen möchten mit Menschen kommunizieren, nicht mit künstlichen Sprachassistenten

global office unterstützt Fahrzeughandel, Werkstätten und Fahrradfachgeschäfte bei der telefonischen Kommunikation mit ihren Kunden. Immer dann, wenn die Zeit für die persönliche Entgegennahme eingehender Telefonate fehlt, übernimmt global office.

Aus Sicht der Anrufer bedeutet dies, dass sie zu jeder Zeit einen informierten Ansprechpartner erreichen, um ihre Anliegen zu adressieren.

Aus Sicht der Kunden vor Ort bedeutet dies, dass die Beratung nicht für Telefonate unterbrochen werden muss oder durch ständiges Klingeln gestört wird.

Und für den Fahrradfachhandel bedeutet dies zusammen genommen ein effektiveres und gleichzeitig entspannteres Arbeiten. So geht professionelle Kommunikation einher mit bestmöglichem Kundenservice vor Ort. Kurzum, Interessenten und Kunden wird jederzeit größte Wertschätzung entgegengebracht – auch wenn gerade mal wieder viel los ist.

Konkret gesagt …

  • Anrufe werden nach ca. viermaligem Klingeln zu global office weitergeleitet.
  • global office qualifiziert diese vor, fasst sie inhaltlich zusammen und schickt die Dokumentation umgehend an den Fachhandel zurück.
  • Mehrfachanrufe werden deutlich reduziert
  • global office bucht auf Wunsch auch Beratungs-, Wartungs- und Inspektionstermine und gibt Auskünfte & Infos anhand von FAQ. So erledigt global office bereits viele Vorgänge und reduziert hierdurch Rückrufe.

Dies bedeutet in Stoßzeiten massive Entlastung und in Schwachlastzeiten optimales Arbeiten durch vorqualifizierte Infos.

global office beschäftigt sich seit 2008 mit Kundendialog und setzt bewusst auf natürliche Sprache ohne Warteschleifen, künstliche Sprachassistenten oder Auswahl-Menüs. Kernkompetenz, Stärke und Expertise liegen in der Entgegennahme von Telefonaten ohne lange Bandansagen, Aufforderungen zur Vorselektion und frustrierendes Warten.

Jeder Kunde erhält sein individuelles Erreichbarkeitsportal, in dem Name, Vorgehen und Besonderheiten für die Telefonengel (so nennt global office seine Agentinnen und Agenten) hinterlegt werden.

Gemeinsam mit den global office Fahrradexperten Mathias Bochinske und Olaf Schöley werden die Portale erstellt, getestet und angepasst. Ein erster Beratungstermin dauert ca. 30 Minuten. Die Umsetzung im Auftragsfalle dauert in der Regel eine Woche. Technische Voraussetzungen sind eine funktionierende Telefonanlage mit mehreren Leitungen und Internet.

global office verfügt über langjährige Routine im täglichen Dialog für den Autohandel. Im Zuge der Mobilitätswende ist das Unternehmen der perfekte Partner für den zunehmend professionell aufgestellten Fahrradhandel. Denn hier wie dort werden Neufahrzeuge verkauft, Termine vereinbart sowie Service und  Wartung durchgeführt. Und jeder zusätzliche Kontakt auf telefonischer Ebene  bietet die Chance, einen sympathischen, zuverlässigen Eindruck zu hinterlassen und damit das Vertrauen in den Fachhandel zu stärken. So werden aus Anrufern oft genug neue, treue Kunden.

Die Telefonengel von global office telefonieren mit ehrlicher Empathie und persönlichem Engagement, sie denken mit und beachten die gemeinsam erarbeiteten Vorgaben mit großer Sorgfalt.  Das enge und versierte Zusammenspiel in der Übernahme von Telefonaten und einer strukturierten Kommunikation wird hierbei dem Anspruch gerecht, als externer Outsourcing-Dienstleister trotzdem mit zum Team zu gehören. Rahmenabkommen u.a. mit dem VSF zeigen, dass der Bedeutung von Service-Exzellenz  innerhalb der Zweiradbranche immer mehr (auch messbarer) Wert zugestanden wird.

Weitere Informationen:
Mathias Bochinske
autorisierter global office-Partner
Telefon: 0781 97062423
mathias.bochinske@global-office.de
Griesheimer Straße 76
77652 Offenburg

Olaf Schöley
autorisierter global office-Partner
Telefon: 0160 93592874
olaf.schoeley@global-office.de
Am Urberg 9a
49186 Bad Iburg