Das Thema „Manipulation an E-Bikes“ bzw. „Tuning“, wird von allen AGF-Teilnehmern weiterhin als sehr wichtig eingestuft.
Zwar sind der Fahrradhandel und die Werkstätten sensibilisiert, jedoch ist vielen die Gefahr und das letztendliche
Haftungsrisiko noch immer nicht bewusst!

Hier leisten die Verbände und die Industrie auch weiterhin Aufklärungsarbeit, wir möchten dieses Rundschreiben
somit zum wiederholten Male dazu nutzen, um erneut auf dieses wichtige Thema hinzuweisen. Aufgrund der immer
noch offensichtlich sehr hohen Anzahl an manipulierten Fahrzeugen in Deutschland und Europa, ist inzwischen die EUKommission
auf die Problematik aufmerksam geworden und hat eine Untersuchung eingeleitet mit dem Ziel, zu analysieren,
ob eventuell zukünftig eine EU-Typgenehmigungsanforderung für E-Bikes 25 erlassen werden sollte. Künftig
werden seitens der Hersteller wohl auch mehr sogenannte „Logik-Kontrollen“ zum Einsatz kommen. Laut einer
Pressemitteilung des Pressedienst Fahrrad verwenden einige Hersteller bereits Software bei den neuen Systemen
wie zum Beispiel Bosch.
Es gibt bereits eine aktuelle Norm zum Thema: Die neue EN 15194:2017 beinhaltet strengere Anforderungen bezüglich
Maßnahmen gegen Manipulationen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass es im
Markt weiterhin Antriebssysteme gibt, die einfach über das Display manipuliert werden können. Diese entsprechen
in keiner Weise den Anforderungen der EN 15194-2017!!